Spenden und Sponsoring – Was ist der Unterschied?

Spenden und Sponsoring werden häufig verwechselt, was steuerliche und gemeinnützige Folgen haben kann.

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Spenden und Sponsoring – Was ist der Unterschied?

Spenden und Sponsoring werden häufig verwechselt – selbst innerhalb von Vereinen. Dabei kann diese Unterscheidung entscheidende steuerliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall riskiert ein Verein sogar seine Gemeinnützigkeit. Deshalb ist es essenziell, dass Vorstände, Übungsleiter und Mitglieder gut informiert sind.

Wichtiger Hinweis: Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine rechtliche Beratung geben. Alle genannten Hinweise sollten vor einer Umsetzung mit einem Steuerexperten besprochen werden.

 

Grundlagen: Wo treten Spenden und Sponsoring auf?

Zuwendungen durch Unterstützer und Sponsoren können in vier verschiedenen Einnahmebereichen eines Vereins vorkommen:

  1. Ideeller Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden)
  2. Vermögensverwaltung (Einnahmen aus Zinsen, Vermietungen)
  3. Zweckbetrieb (Einnahmen aus gemeinnützigen Veranstaltungen)
  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Sponsoring, Werbeeinnahmen)

Es ist wichtig, Spenden und Sponsoring korrekt zuzuordnen, um steuerliche Stolperfallen zu vermeiden. Ein häufiger Fehler ist die unklare Verwendung der Begriffe.

 

🗣 Beispiel für Missverständnis:
Ein Vereinsmitglied sagt: „Wir haben die Trainingsanzüge von Autohaus Meier gespendet bekommen.“

Tatsächlich könnte es sich um Sponsoring handeln, wenn das Autohaus eine Gegenleistung erhält, z. B. sein Logo auf den Anzügen platziert wird. Wird diese Unterscheidung nicht beachtet, kann es steuerliche Probleme geben.

 

Spenden – Ohne Gegenleistung, aber mit Regeln

Es gibt drei Arten von Spenden:

  • Geldspenden (z. B. eine Überweisung an den Verein)
  • Sachspenden (z. B. gespendete Sportausrüstung)
  • Aufwandsspenden (Verzicht auf Erstattung von Kosten, z. B. Fahrtkosten)

Wichtig: Eine Spende darf keine Gegenleistung beinhalten. Eine Zeitspende (ehrenamtliche Arbeitszeit) ist steuerlich nicht absetzbar, wohl aber das für die Arbeit verwendete Material.

 

🔎 Beispiele für Spenden-Fallstricke:

1. Spende für den Vereinsbus:
Ein Mitglied spendet 3.000 € für die Anschaffung eines Vereinsbusses. Es wird schriftlich festgehalten, dass die Spende für diesen Zweck gedacht ist. Der Verein kauft den Bus und stellt eine Spendenbescheinigung aus. Richtig!

2. Spende an eine andere Organisation:
Ein Sportverein sammelt Spenden, um ein Tierheim in der Stadt zu unterstützen. Da dies nicht im Satzungszweck des Vereins (Sportförderung) liegt, wäre diese Spende problematisch. Falsch! Lösung: Die Spender können direkt an das Tierheim spenden.

3. Spendenaktion für ein Vereinsmitglied:
Ein langjähriges Mitglied benötigt aufgrund eines Unfalls finanzielle Hilfe. Die Spenden werden über das Vereinskonto gesammelt und an die Person weitergeleitet. Problematisch! Spenden müssen dem Satzungszweck des Vereins dienen. Lösung: Die Spenden privat sammeln, z. B. über ein Crowdfunding.

 

Sponsoring – Eine Leistung für eine Gegenleistung

Sponsoring unterscheidet sich von Spenden dadurch, dass der Sponsor eine Gegenleistung erhält. Diese kann Werbung oder eine andere Form der Sichtbarkeit sein.

🔎 Beispiele für echtes Sponsoring:

Ein Fitnessstudio zahlt 1.500 € dafür, dass sein Logo auf den Trikots des Vereins abgedruckt wird.
Ein Bauunternehmen sponsert den Bau eines Vereinsheims und erhält dafür eine Werbetafel auf dem Vereinsgelände.
Ein Restaurant finanziert den Druck von Vereinsflyern und wird als Sponsor im Flyer erwähnt.

Alle diese Fälle müssen steuerlich korrekt als Sponsoring verbucht und ggf. mit 19 % Umsatzsteuer versehen werden.

 

Unechtes Sponsoring – Der Graubereich

Beim unechten Sponsoring darf keine aktive Werbewirkung durch den Verein erfolgen.

🔎 Beispiele für unechtes Sponsoring:

Ein Unternehmen veröffentlicht auf seiner eigenen Website, dass es den Verein unterstützt.
Der Verein dankt einem Unterstützer in seiner Vereinszeitung oder auf seiner Website und nutzt lediglich ein kleines Logo (keinesfalls eine Verlinkung). Aus diesem Grund bieten wir bei Sponsino auch keine Möglichkeit an, die Sponsorenfelder zu verlinken – damit es sich um Spenden handelt.
Der Verein lädt einen Sponsor zu einem internen Event ein, ohne ihm dort Werbeflächen zu bieten.

Da hier keine werbliche Gegenleistung vorliegt, kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

 

Steuerliche Konsequenzen von Sponsoring und Spenden

  • Echte Spenden sind steuerfrei und fallen in den ideellen Bereich.
  • Echtes Sponsoring gehört zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ist steuerpflichtig (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).
  • Unechtes Sponsoring wird wie eine Spende behandelt, ist steuerfrei, aber birgt das Risiko einer Fehlbewertung durch das Finanzamt.

 

Achtung: Tauschgeschäfte mit Risiken

🔎 Beispiel

Ein IT-Unternehmen spendet einen Laptop für das Vereinsbüro. Im Gegenzug wird eine Werbeanzeige in der Vereinszeitschrift geschaltet. Hierbei handelt es sich steuerlich um ein Sponsoring und nicht um eine Spende.

 

Fazit

Es ist entscheidend, zwischen Spenden und Sponsoring zu unterscheiden, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Vereinsvorstände sollten sich regelmäßig informieren und bei Unsicherheiten einen Steuerberater konsultieren.

 

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