Spende an Verein absetzen: So profitieren Spender steuerlich

In diesem Artikel wird erklärt, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden funktioniert und worauf Spender achten müssen.

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Spenden an gemeinnützige Vereine sind nicht nur eine wertvolle Unterstützung für die Organisationen, sondern bieten auch steuerliche Vorteile für die Spender. Wer also einen Sportverein oder einen anderen gemeinnützigen Verein unterstützt, kann seine Spende in der Steuererklärung geltend machen und auf diese Weise Steuern sparen. In diesem Artikel wird erklärt, wie die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden funktioniert und worauf Spender achten müssen.

 

Wann ist eine Spende steuerlich absetzbar?

Damit eine Spende an einen Verein steuerlich abgesetzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gemeinnützigkeit des Vereins: Der Verein muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Dies ist bei den meisten Sportvereinen der Fall, da sie in der Regel als gemeinnützige Körperschaften agieren.
  2. Freiwilligkeit der Spende: Die Spende muss freiwillig erfolgen und ohne Gegenleistung sein, also keine Mitgliedsbeiträge oder ähnliches.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Spende im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Steuerliche Vorteile

Durch das Absetzen von Spenden können Spender ihre Steuerlast reduzieren. Dafür müssen die Zuwendungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Die Höhe der steuerlichen Ersparnis hängt dabei vom persönlichen Steuersatz und der Höhe der getätigten Spende ab.

 

Was ist bei der Zuwendungsbestätigung zu beachten?

Für Spenden über 300 Euro (bis 2020 waren es noch 200 Euro) benötigen Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Diese wird vom Verein ausgestellt und bestätigt, dass die Spende an den gemeinnützigen Verein gegangen ist. Seit 2017 wird diese Bestätigung elektronisch an das Finanzamt übermittelt, sodass Spender diese nur noch auf Anfrage vorlegen müssen.

 

Vereinfachter Nachweis für Spenden bis 300 Euro

Für kleinere Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis. Dieser kann durch einen Kontoauszug oder Zahlungsbeleg erbracht werden, auf dem der Spendenzweck und die Steuerbegünstigung des Vereins vermerkt sein müssen. So müssen Spender für viele kleinere Spenden keine formelle Spendenquittung anfordern.

 

Sachspenden absetzen

Auch Sachspenden wie gebrauchte Kleidung oder andere Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der gemeinnützige Verein die Sachspenden für einen steuerbegünstigten Zweck nutzt, beispielsweise in einer Tombola zugunsten der Vereinsarbeit. Der Wert der Sachspende muss in der Zuwendungsbestätigung angegeben werden, wobei eine Dokumentation des Zustands und Wertes der Spende hilfreich ist.

 

Fazit

Spenden an gemeinnützige Vereine bieten nicht nur eine wertvolle Unterstützung für die Organisationen, sondern auch steuerliche Vorteile für die Spender. Spender sollten darauf achten, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und bei größeren Spenden eine Zuwendungsbestätigung anfordern. Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis. Diese Möglichkeit ermöglicht es, steuerliche Vorteile zu maximieren und gleichzeitig gute Zwecke zu fördern.

 

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